Seit dem 01.08.2013 ist das sog. Betreuungsgeld in Kraft und Eltern, die ihre Kinder nicht in eine staatlich geförderte Kita oder zu einer Tagesmutter schicken, können einen Zuschuss beantragen.
Wer kann die Förderung beantragen?
Eltern, deren Kinder nach dem 31.07.2012 geboren wurden und keine frühkindliche Betreuung in öffentlichen Ktia´s oder Tagesmutter in Anspruch nehmen. Zudem müssen die Elterngeldmonate verbraucht sein.
Wie hoch ist die Förderung?
Zunächst beträgt das Betreuungsgeld 100,- Euro pro Kind im Monat. Ab dem 01.08.2014 ist eine Erhöhung auf 150,- Euro pro Kind/Monat vorgesehen. Leben mehrere Kinder im Haushalt die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (z.B. Zwillinge) besteht mehrfacher Anspruch!
Kann Elterngeld parallel bezogen werden?
Nein. Das Betreuungsgeld soll im Regelfall nahtlos an die 14-monatige Rahmenbezugszeit des Elterngeldes anschließen.
Kann auch bei Erwerbstätigkeit der Eltern bezogen werden?
Ja, die Leistung wird unabhängig vom Umfang der Erwerbstätigkeit der Eltern gezahlt!
Kann ich auch beziehen, obwohl ich eine öffentlich bereitgestellte Kinderbetreuung in Anspruch nehme?
Ja, in bestimmten Härtefällen kann ein Anspruch bestehen, wenn für das Kind maximal 20 Wochenstunden frühkindliche Förderung in Anspruch genommen wird.
Wird die Unterstützung auf Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe angerechnet?
Ja. Das Betreuungsgeld wird als vorrangige Leistung gezahlt und angerechnet.
Stand: 11-2013