Wer bekommt Elterngeld?
Das staatliche Elterngeld ersetzt nach der Geburt das wegfallende Einkommen. Es wirdbis zur Vollendung des 14.Lebensmonats des Kindes gezahlt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Zur Berechnung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate VOR der Geburt genommen. Höchstgrenze für das Elterngeld liegt aktuell bei 1800,- EUR / Mindestbetrag = 300 ,- EUR. Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das Elterngeld monatlich um 300,- EUR je Kind.
Wie lange wird Elterngeld gezahlt?
Kümmert sich ein Elternteil alleine um das baby, zahlt der Staat 12 Monate Elterngeld. 2 zusätzliche Monate werden gezahlt, wenn auch der Partner das Kind betreut und somit auf Gehalt verzichtet. Die Eltern können die insgesamt 14 Monate Elterngeldbezug nach Belieben untereinander aufteilen.
WICHTIG:
Alleinerziehende erhalten die vollen 14 Monate Elterngeld!!
Hinweise zur Antragstellung
Das Elterngeld muss schriftlich beantragt werden und der Elterngeld-Antrag kann ab dem Tag der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird rückwirkend für bis zu 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gewährt.
Folgenden Unterlagen sollten zur Antragstellung mitgebracht werden:
„MUSS“-Bescheinigungen:
• Geburtsbescheinigung des Kindes
• Nachweise zum Einkommen vor der Geburt
Die Notwendigkeit dieser Bescheinigungen hängen von der jeweiligen Lebenssituation des Antragssteller zusammen und sollten vorab mit der zuständigen Antragsstelle abgeklärt werden. Die Mitarbeiter der Bürgerbüros sind für eine telefonische Erstinformation eine gute Adresse und man erspart sich unnötige Wege und Wartezeiten.
„KANN“- Bescheinigungen
• Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld
• Bescheinigung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld
• Bestätigung der beabsichtigten Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs
• Eigenerklärung der beabsichtigten Arbeitszeit
Im Antrag muss angegeben werden, in welchen Monaten der einzelne Antragsteller das Elterngeld beziehen möchte. Im Falle einer Inanspruchnahme der Verlängerungsoption muss auch dieses bereits bei der Antragstellung angegeben werden.
Für die Ermittlung der Höhe des Elterngeldes benötigt die Elterngeldstelle die Einkommensnachweise der relevanten Kalendermonate. Wenn der Antragsteller während des Bezugs des Elterngeldes erwerbstätig sein möchte, dann muss im Antrag, neben der Anzahl der Wochenstunden, auch die voraussichtliche Höhe des Einkommens aus dieser Erwerbstätigkeit angegeben werden.