Fragen und Antworten zur Babypause
In dieser Übersicht (Quelle: Ruhrnachrichten) sind alle Informationen rund um das Thema „Elternzeit“ übersichtlich zusammengefasst und können helfenl, einige wichtige Antworten zu finden!
Elterngeld und Elternzeit. Was ist was?
Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat und Anspruch hat grundsätzlich jeder, der Nachwuchs bekommt. Elternzeit ist eine Freistellung vom Arbeitsverhältnis und gilt für angestellte Arbeitnehmer. Ihnen steht das Recht zu, nach der Geburt des Kindes das Arbeitsverhältnis für eine bestimmte Zeit ruhen zu lassen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Mindestbetrag liegt bei 300,- EURO und der Höchstbetrag 1800,- EURO pro Monat. Vorausgesetzt ist, dass die Eltern das Kind selbst betreuen und die Person, die Elterngeld bezieht, nicht mehr als 30 Stunden/pro Woche arbeitet. Bezugberechtigte erhalten 67% des in den 12 Monaten vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielte Einkommen.
Wie lange zahlt der Staat?
Das Elterngeld wird für maximal 14 Monate bezahlt. Bei Paaren sieht der Gesetzgeber eine Besonderheit vor. Elternpaare erhalten die Leistung nur dann für 14 Monate, wenn beide Elternteile (anteilig) Elternzeit nehmen. Hierbei ist zu beachten, dass die Elternzeit für einen Elternteil mindestens 2 Monate betragen muss. Setzt z. B. nur ein Elternteil aus, zahlt der Staat höchstens für 12 Monate.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld muss bei der Elterngeldstelle, die häufig in den Jugendämtern eingerichtet ist, beantragt werden. Es empfiehlt sich, vorher telefonisch bei der zuständigen Stadtverwaltung nachzufragen.
Wann muss der Elterngeldantrag erfolgen?
Der Antrag ist NACH der Geburt des Kindes innerhalb von 3 Monaten zu stellen, wobei die Zahlung selbstverständlich auch rückwirkend erfolgt.
Wo und wann muss die Elternzeit beantrag werden?
Elternzeit beantragen Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätesten 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Für Fragen bedeutet dieses, dass der Antrag spätestens 1 Woche nach der Geburt eingereicht werden muss, da Frauen 8 Wochen nach der Geburt noch den Mutterschutz genießen. Wollen Väter direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen, müssen sie ihren Antrag 7 Wochen vor dem ERRECHNETEN Geburtstermin einreichen. Es r empfiehlt sich grundsätzlich, so frühzeitig wie nur möglich den Arbeitgeber zu informieren, damit dieser entsprechend planen kann.
Wie lange können Arbeitnehmer Elternzeit nehmen?
Vater und Mutter können ihr Arbeitsverhältnis jeweils für maximal 3 Jahre ruhen lassen. In dieser Zeit können sie nur in Ausnahmesituationen (z. B. Insolvenz) gekündigt werden. Bei der Beantragung der Elternzeit müssen sie sich aber bereits festlegen, wie sie die Elternzeit genau gestalten wollen.