Radfahren mit Kind

Fahrradkindersitz oder Kinderfahrradanhänger - diese Frage stellt sich bei der gemeinsamen Radtour mit dem Kind. Natürlich darf das Kind hierbei nicht auf dem Lenkrad oder in einem Einkaufskorb mitfahren, sondern muss über einen Fahrradkindersitz oder in einen geeigneten Kinderfahrradanhänger für die Fahrt gesichert sein.

Folgende Empfehlungen und gesetztliche Vorgaben sind hierbei zu beachten:

  • Das Kind darf höchstens 6 Jahre alt sein
  • Der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein
  • Bei einem Fahrradsitz  der vorne montiert ist, darf das Kind nicht mehr als 15 Kilo wiegen
  • Bei einem Fahrradsitz der hinten montiert ist, darf das Kind nicht mehr als 22 Kilo wiegen
  • Der Fahrradsitz muss fest montiert sein

Ein Kinderfahrradanhänger bietet einige Vorteile im Vergleich zu festmontierten Fahrradkindersitzen:

  • Ein Kinderfahrradanhänger wird von Autofahrern besser wahrgenommen, da wesentlich größer und meist eine auffällige Farbe besitzt
  • Ein stabileres Fahrverhalten, auch wenn die Kinder sich bewegen oder beim Einschlafen die Körperspannung verlieren
  • Das Fahrrad kann, bevor das Kind aus dem Anhänger gehoben wird, ohne Probleme abgestellt werden
  • Studien der Polizei haben ergeben, dass Autofahrer bei Kinderfahrradanhänger einen größeren Seitenabstand einhalten als bei festmontierten Kindersitzen
  • Kinder können einfacher und besser gesichert werden
  • Bei einem Unfall ist die Fallhöhe nicht so hoch

Wir empfehlen bei jedem Transport mit dem Fahrrad das Kind -wie natürlich auch den Fahrer-  zusätzlich mit einem Fahrradhelm zu sichern.

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Veröffentlicht in Tipps für Eltern.